Barrierefreiheit im digitalen Raum: Neue gesetzliche Anforderungen ab Juni 2025.
Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Gerade zu Beginn herrscht oft Unsicherheit darüber, welche Anforderungen konkret umgesetzt werden müssen.
In unserer Arbeit als Experten für On-Page-Optimierung und Content-Erstellung setzen wir seit Jahren hohe Maßstäbe und Standards.
In unseren Kursen und Done-With-You-Programmen unterstützen wir Unternehmen gezielt dabei, barrierefreie Inhalte effektiv und nachhaltig zu gestalten.
Ab dem 28. Juni 2025 treten in Deutschland und Österreich neue gesetzliche Regelungen zur Barrierefreiheit in Kraft. Diese basieren auf der EU-Richtlinie 2019/882, dem European Accessibility Act (EAA).
Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglicher zu machen.
Also schauen wir uns diese Regelung einmal genauer an.
Inhalt
Gesetzliche Regelungen im DACH-Raum
Deutschland: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, zur digitalen Barrierefreiheit. Dies betrifft unter anderem:
- Hersteller, Importeure und Händler von:
- Hardware-Systemen inklusive Betriebssysteme
- Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Zahlungsterminals
- Verbraucherendgeräten für Telekommunikationsdienste oder audiovisuelle Mediendienste
- E-Book-Lesegeräten
- Dienstleister in folgenden Bereichen:
- Telekommunikation
- Online-Banking und Finanzdienstleistungen
- Personenbeförderung (inkl. Buchungssysteme und Fahrpläne)
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- E-Books und zugehörige Software
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro sind von dieser Pflicht ausgenommen. (Quelle: IHK)
Österreich: Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
In Österreich wird der European Accessibility Act (EAA) durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt. Die Regelungen sind ähnlich zum deutschen BFSG und betreffen digitale Produkte und Dienstleistungen, die in Österreich für Verbraucher angeboten werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Angebote barrierefrei nutzbar sind. (Quelle: WKO)
Schweiz: Keine gesetzliche Verpflichtung, aber Standards
Die Schweiz ist nicht an die EU-Richtlinie gebunden, verfolgt aber mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ähnliche Ziele. Zwar gibt es keine direkte gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, sich an den EU-Standards zu orientieren, jedoch sind barrierefreie digitale Angebote auch hier ein wichtiger Wettbewerbsfaktor.
Anforderungen an digitale Barrierefreiheit
Eine barrierefreie Website oder Anwendung sollte:
- Gute Lesbarkeit: Ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen
- Tastatursteuerung: Navigation auch ohne Maus möglich
- Alternativtexte: Beschreibungen für Bilder und Grafiken
- Untertitel und Audiobeschreibungen: Für Videos und multimediale Inhalte
- Einfache Sprache: Klare, verständliche Inhalte
- Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Nutzbarkeit mit Screenreadern und anderen Assistenzsystemen
Diese Anforderungen basieren auf der europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). (Quelle: barrierefreiheit-dienstekonsolidierung.bund.de)
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Richtig weh tut es in der Kasse, wenn Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen nicht nachkommen. Denn dann drohen:
- Bußgelder von bis zu 100.000 Euro in Deutschland
- Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände
- Wettbewerbsnachteile, da immer mehr Nutzer auf barrierefreie Angebote angewiesen sind
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Um den Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen:
- Eine Bestandsaufnahme durchführen: Sind Website, App und digitale Services bereits barrierefrei?
- Mitarbeiter schulen: Sensibilisierung für digitale Barrierefreiheit
- Technische Anpassungen planen: Umsetzung nach WCAG-Richtlinien
- Externe Experten hinzuziehen: Sicherstellung der Rechtssicherheit
Fragen aus der Community:
Um eine Website ausschließlich mit der Tastatur zu bedienen, sind einige grundlegende Tasten besonders wichtig:
- Tab: Springt von einem interaktiven Element (z. B. Links, Buttons, Formularfelder) zum nächsten.
- Umschalt + Tab: Bewegt sich in die entgegengesetzte Richtung zurück.
- Enter: Aktiviert Links und Schaltflächen.
- Leertaste: Scrollt die Seite nach unten.
- Pfeiltasten: Navigiert innerhalb von Dropdown-Menüs, Scroll-Bereichen oder längeren Textinhalten.
Die genauen Tastenkombinationen können je nach Betriebssystem variieren. Windows- und Mac-Geräte haben unterschiedliche Steuerungsmöglichkeiten, weshalb es sinnvoll ist, die offiziellen Leitfäden für Tastenkombinationen von Microsoft oder Apple zu konsultieren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eigene Shortcuts einzurichten, um die Navigation noch individueller und effizienter zu gestalten.
Wie teste ich, ob meine Website per Tastatur vollständig bedienbar ist?
Eine einfache Methode besteht darin, die eigene Website selbst ohne Maus zu testen:
- Mit Tab und Umschalt + Tab durch alle interaktiven Elemente klicken.
- Prüfen, ob Formulare, Links und Menüs erreichbar sind.
- Sicherstellen, dass der sichtbare Fokus klar erkennbar ist (z. B. durch Hervorhebungen).
Ein solcher manueller Test gibt bereits einen guten Eindruck davon, wie gut eine Website für Tastaturnutzer funktioniert. Wer eine tiefere Analyse oder eine professionelle Bewertung benötigt, kann auf spezialisierte Dienstleister für Barrierefreiheitsprüfungen zurückgreifen.
Disclaimer
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die hier bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Jedes Unternehmen ist selbst dafür verantwortlich, sich über die geltenden Vorschriften zu informieren und die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu treffen. Im Zweifel sollte eine spezialisierte Rechtsberatung hinzugezogen werden.